Provisionssätze

Bei Immobilienverkäufen jeder Art wird eine Provision von 6% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig; zahlbar mit Abschluss des Kaufvertrages zu Lasten des Käufers, sofern nichts anderes im Direktangebot angegeben oder schriftlich vereinbart ist.
Bei der Vermittlung von Mietobjekten werden
bei Miet-Wohnobjekten 2 Monatsmieten (netto, kalt) und
bei Gewerbe-Mietobjekten 3 Monatsmieten (netto, kalt) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu Lasten des Mieters fällig.
Ein Provisionsanspruch besteht auch, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. Weitergehende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

     
 
 
       
20.05.2012
Günter Denner Immobilien